Immobilienverwalter sind häufig mit Ratten-, Mäuse- oder allgemeinem Schädlingsbefall in den von ihnen betreuten Liegenschaften konfrontiert. Neben gesundheitlichen Risiken darf auch der Imageschaden nicht unterschätzt werden.

Infestationen sind nicht immer auf mangelnde Sauberkeit zurückzuführen. Ratten, Mäuse und Ameisen können durch bauliche Hohlräume eindringen und Innenräume befallen, während Kakerlaken und andere nicht einheimische Insekten unbeabsichtigt über Waren, Möbel, Mieter oder Besucher eingeschleppt werden können.

In der Vergangenheit wurden solche Befälle oft direkt durch die Verwaltungen selbst, Hauswarte oder Reinigungsfirmen mittels Giften und/oder Ködern bekämpft.

Gemäss der Eidgenössischen Verordnung über die Spezialbewilligung für die Schädlingsbekämpfung (OALPar), die seit dem 1. August 2005 in Kraft ist, müssen Personen, die professionell Rodentizide (Gifte gegen Ratten und andere Nager) sowie Insektizide einsetzen, über eine Spezialbewilligung des Bundesamts für Gesundheit verfügen, welche nach entsprechender Ausbildung und bestandener Fachprüfung erteilt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle eines Zwischenfalls nicht nur der ausführende Betrieb belangt werden kann, sondern auch die Auftraggeber, sofern die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht überprüft wurde.
Um Sie vor solchen Haftungsrisiken zu schützen, bieten wir professionelle und qualifizierte Dienstleistungen zur Schädlingsbekämpfung in Ihren Liegenschaften an.

Auch wenn gewisse Produkte frei erhältlich sind und keine Gefahrenhinweise tragen, kann deren unsachgemässer oder häufiger Einsatz zu mehr oder weniger schweren Vergiftungen bei Menschen und/oder Haustieren führen.

Vorbeugen ist besser als bekämpfen

Präventive Massnahmen reduzieren das Risiko unkontrollierter Schädlingsbefälle deutlich.

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Vorbeugen ist besser als heilen, kontaktieren Sie uns, um unangenehme Besuche zu vermeiden

Entdecken Sie unsere individuellen Dienstleistungen

Auf Anfrage bieten wir gezielte Einsätze zur Ratten- und Schädlingsbekämpfung sowie Präventions- und Monitoringverträge an, die speziell auf die Bedürfnisse von Immobilienverwaltungen abgestimmt sind.

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