Gemeindeverantwortliche sehen sich häufig mit Ratten- und Nagerbefall konfrontiert, der gesundheitliche Risiken mit sich bringt und das Image des Gemeindegebiets beeinträchtigen kann.
In der Vergangenheit wurden solche Befälle oft direkt von den Gemeinden durch den Einsatz von Giftködern im öffentlichen Raum und in Kanalisationssystemen bekämpft.
Gemäss der Eidgenössischen Verordnung über die Spezialbewilligung für die Schädlingsbekämpfung (OALPar), die seit dem 1. August 2005 in Kraft ist, erfordert der professionelle Einsatz von Rodentiziden (Gifte gegen Ratten und andere Nager) sowie Insektiziden eine Spezialbewilligung des Bundesamts für Gesundheit, die nur nach entsprechender Ausbildung und bestandener Fachprüfung erteilt wird.
Es ist wichtig zu betonen, dass im Falle eines Zwischenfalls nicht nur der ausführende Betrieb haftbar gemacht werden kann, sondern auch die auftraggebende Stelle, sofern die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht überprüft wurde.
Um Ihnen maximale Sicherheit zu gewährleisten, bieten wir professionelle und zertifizierte Dienstleistungen zur Schädlings- und Rattenbekämpfung in kommunalen Einrichtungen sowie für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger an.
Dank unseres Einsatzes sind Sie von potenziellen Haftungsrisiken entlastet und profitieren von wirksamen, gesetzeskonformen Lösungen.
Präventive Massnahmen reduzieren das Risiko unkontrollierter Schädlingsbefälle deutlich.
Vorbeugen ist besser als heilen, kontaktieren Sie uns, um unangenehme Besuche zu vermeiden
Auf Anfrage bieten wir punktuelle Einsätze sowie Präventions- und Monitoringverträge an, die speziell auf die Bedürfnisse von Gemeindeverwaltungen zugeschnitten sind.